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Anmeldung

Anmeldung

Die Personensorgeberechtigten füllen pro Kind eine Anmeldung aus und entscheiden sich dabei für eine „Erst- und Zweitwunschkindertagesstätte“.
Anmeldungen für Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.), geben Eltern bis zum 28.02.  bei der Stadt Munster, im Bürgerhaus ab.

Wird der Betreuungsplatz zu einem anderen Zeitpunkt benötigt, kann die Anmeldung zeitnah in der bevorzugten Kindertagesstätte oder im Bürgerhaus abgegeben werden.                                                                             
Die Platzvergabe erfolgt bei den Kindertagesstätten nach einheitlichen sozialen und pädagogischen Aufnahmekriterien. Zusagen über einen Betreuungsplatz erhalten die Personensorgeberechtigten direkt über die Kindertagesstätte. Sollten die KiTas keine Zusage erteilen können, wird die Anmeldung an die Stadtverwaltung bzw. das Bürgerhaus weitergeleitet. Von dort aus werden Personensorgeberechtigte zentral über freie Plätze in weiteren Kindertagesstätten informiert.

Die Kindergartengebühren sind so bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Beiträge sind einkommensabhängig und berücksichtigen die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Kinder. Die Mitteilung über den zu zahlenden Beitrag erhalten die Sorgeberechtigten von der entsprechenden Einrichtung. Es besteht die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen, dass der KiTa-Beitrag durch den Landkreis Heidekreis übernommen wird. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte bzw. im Bürgerhaus.